Arbeitslosigkeit nach Studienabschluss
Gegen Ende des Studiums kommt häufig die Frage auf, welche Schritte angezeigt sind, wenn der Erfolg bei der Stellensuche auf sich warten lässt und Arbeitslosigkeit eintritt. Damit Sie in dieser Situation besser wissen, worauf Sie achten müssen, finden Sie nachfolgend konkrete Hinweise zu den relevanten Punkten:
- Erste Schritte
- Anspruchsvoraussetzungen
- Anmeldeprozedere
- Arbeitslosenentschädigung
- Arbeitsmarktliche Massnahmen
Erste Schritte
Bei (drohender) Arbeitslosigkeit nach dem Studienabschluss empfiehlt sich eine Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bzw. bei Ihrer Wohngemeinde, um Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) zu erhalten. Die Anmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit sind Sie verpflichtet, eine Stelle zu suchen. Sie müssen sich somit schon vor Studienabschluss bzw. während der Kündigungsfrist oder während eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf Stellensuche begeben. Dokumentieren Sie den Prozess der Stellensuche schon von Beginn weg gut schriftlich (z.B. Anzahl Bewerbungen, Absagebriefe, Telefonate), damit die zuständigen RAV-Beratenden Einsicht nehmen und Ihre Bemühungen nachvollziehen können.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht, wenn eines der folgenden zwei Szenarien auf Sie zutrifft:
- Sie haben in den letzten zwei Jahren während mindestens 12 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt (mind. 2‘300 Franken Einkommen pro Jahr).
- Sie haben in den letzten Jahren während mindestens 12 Monaten eine Vollzeitausbildung absolviert und sind somit beitragsbefreit.
Anmeldeprozedere
Die persönliche Anmeldung erfolgt je nach Kanton bei Ihrer Wohngemeinde oder beim zuständigen RAV. Die Adresse des RAV Ihres Wohnortes finden Sie auf dem Portal des SECO: arbeit.swiss. Zum ersten Termin sind verschiedene Dokumente mitzubringen, die nachfolgend aufgelistet sind. Durch das vorgängige Ausfüllen der Formulare für Arbeitslosenentschädigung können Sie die Anmeldezeit verkürzen:
- Personalausweis (ID, Pass), AHV-Ausweis, (bei Ausländern) Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis, (falls Erstanmeldung direkt beim RAV)
- Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen
- Evtl. ausgefülltes Formular „Antrag auf Arbeitslosenentschädigung“
- Evtl. ausgefülltes Formular „Nachweis persönlicher Arbeitsbemühungen“
Arbeitslosenentschädigung
Bei Hochschulabgängern und -abgängerinnen, die in den letzten zwei Jahren keine ausreichenden ALV-Beiträge geleistet haben, besteht ein Anspruch auf 90 Taggelder. Diese werden jedoch erst nach einer Wartezeit von 120 Tagen ausbezahlt.
Die Arbeitslosenkasse setzt normalerweise die Höhe der Beiträge auf der Grundlage des Einkommens der letzten sechs Monate fest. Von diesem versicherten Verdienst wird ein Taggeld berechnet, das je nach persönlichen Verhältnissen 70% oder 80% des versicherten Verdienstes beträgt. Für Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, gilt als Basis ein Pauschalansatz. Die Auszahlung erfolgt in Taggeldern an 90 bis 520 Werktagen.
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Allenfalls besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung für die Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen zu erhalten. Die verschiedenen arbeitsmarktlichen Massnahmen sind auf dem Portal des SECO zusammengestellt. Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten bei ihrer RAV-Beratungsperson.
Ein Beispiel für eine arbeitsmarktliche Massnahme ist ein auf drei bis sechs Monate befristeter Projekteinsatz über das Nationale Qualifizierungsprogramm BNF im regulären Arbeitsmarkt. Das Angebot von BNF richtet sich an HochschulabgängerInnen. Der Projekteinsatz ermöglicht es Ihnen, sowohl wichtige Arbeitserfahrungen in Ihrem Berufsfeld zu sammeln wie auch Kontakte zu knüpfen für Ihre weitere berufliche Laufbahn. Auf der BNF-Website finden Sie eine Liste von möglichen BNF-Projekten.
Weiterführende Informationen
Das Portal des SECO arbeit.swiss bietet weitere Informationen zum Thema an, beispielsweise einen Leitfaden für Versicherte. Wenn Sie sich allgemein über die Beschäftigungssituation nach Studienabschluss in der Schweiz informieren möchten, können Sie in den Publikationen des Bundesamtes für Statistik die Ergebnisse der Befragungen von Hochschulabsolvent/innen einsehen.