Studium und Behinderung
Für Menschen mit Behinderung, die beabsichtigen, an einer der Berner Hochschulen ein Studium zu beginnen und für die sich im Zusammenhang mit ihrer Behinderung organisatorische Fragen stellen, ist es wichtig, frühzeitig mit der entsprechenden Hochschule Kontakt aufzunehmen.
Wer also im Herbstsemester sein Studium beginnen will, wendet sich am besten bereits zu Beginn des vorausgehenden Frühlingssemesters an die jeweilige Ansprechstelle. Je nach individueller Situation lässt sich dann eventuell noch eine Veranstaltung in einen anderen Hörsaal umlegen, es lässt sich planen, wie das Studium gestaltet werden kann, welche technischen Hilfen benötigt werden und vieles andere mehr. Häufig ist es auch wichtig, dass die Lehrenden über die besondere Studiensituation durch eine Behinderung informiert sind und bei der Suche nach Lösungen mithelfen können.
Folgende Website bietet Informationen rund um ein hindernisfreies Studium für Betroffene, Interessierte und für Hochschulen:
Auf der Website werden unter anderem konkrete Anlaufstellen an allen Schweizer Hochschulen genannt sowie Hinweise zur Studienfinanzierung und zum Nachteilsausgleich gegeben. Mit dem Nachteilsausgleich haben Bildungsstätten die Möglichkeit, krankheitsbedingte Nachteile Studierender auszugleichen, indem jemand zum Beispiel Gruppenarbeiten alleine macht oder Prüfungen in einer anderen Form absolvieren kann.