Versicherungen
- Allgemeine Infos zur AHV/IV/EO
- Allgemeine Infos zur Unfall-/Krankenversicherung
- Informationen der Hochschulen: Uni Bern, PHBern und BFH
Allgemeine Infos zur AHV/IV/EO
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs (Erwerbstätige nach Vollendung des 17. Altersjahrs) Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von 478.- CHF jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Ausnahmen und Detailinfos finden Sie im
Studierende, die im betreffenden Kalenderjahr ein Erwerbseinkommen erzielen, von dem Beiträge von weniger als 478.- CHF (Mindestbeitrag) entrichtet wurden, können sich diese Beiträge anrechnen lassen: Sie müssen nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.
Zuständig für Fragen zur AHV:
Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern
AHV-Zweigstelle
Bundesgasse 33
3011 Bern
Detaillierte Auskünfte über die Beitragspflicht erhalten Sie per Tel. 031 321 66 89 oder über das entsprechende Kontaktformular:
Beachten Sie, dass fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung der Renten führen können.
Allgemeine Infos zur Unfall-/Krankenversicherung
Unfallversicherung
In der Schweiz wohnhafte Personen müssen obligatorisch gegen Unfall versichert sein. Entweder ist man über die kollektive Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert, falls man mehr als 8 Stunden pro Woche für einen einzigen Arbeitgeber arbeitet. Oder man muss sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung individuell gegen Unfälle versichern, wenn man zu den selbständig Erwerbenden oder nicht erwerbstätigen Personen gehört, wie das für viele Studierende der Fall ist.
Die Uni Bern kennt zwar auch eine kollektive Unfallversicherung für alle immatrikulierten Studierenden, Doktorierenden, Hörerinnen und Hörer sowie Personen, die sich berechtigterweise in den Räumlichkeiten der Universität Bern aufhalten. Sie sind bei der Zürich Versicherung subsidiär unfallversichert. Damit sind sie bei Unfällen, die sich in den Räumlichkeiten der Universität Bern bzw. auf geführten Exkursionen ereignen, für diejenigen Kosten versichert, die von der eigenen obligatorischen Unfall- bzw. Krankenversicherung nicht übernommen werden. Was kollektive Versicherungen bei den Hochschulen jedoch nicht abdecken, sind Unfälle in der Freizeit. Im Falle eines Unfalls werden zudem meist nur die Invaliditätskosten bis zu einer maximalen Höhe übernommen, aber keine Heilungskosten. Eine kollektive Unfallversicherung Ihrer Hochschule ersetzt also Ihre eigentliche (individuelle) Unfallversicherung nicht!
Unfallformulare bei der Uni Bern können am Kanzleischalter der Immatrikulationsdienste, Hochschulstrasse 4, 3012, Bern, bezogen oder per Post zugeschickt werden.
Krankenkasse
Das Abschliessen der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Studierenden! Sie schützt diese im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls und bietet grundsätzlich allen Versicherten denselben Leistungsumfang an. Sie stellt also die medizinisch notwendige Grundversorgung für die in der Schweiz gemeldeten und wohnhaften Personen sicher.
Zwischen den zugelassenen Versicherern in der Schweiz können Sie Ihre Krankenversicherung (Krankenkasse) frei wählen, siehe dazu auch die entsprechende Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG):
Krankenkasse für ausländische Studierende
Sämtliche Personen, die sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, unterstehen der Krankenversicherungspflicht. Diese obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall. Sie können Ihre Versicherung aus ca. 90 verschiedenen Anbietern frei wählen.
Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt und umfasst bei allen Versicherern die gleichen Leistungen. Die Prämien variieren jedoch je nach Alter zwischen ca. CHF 80 und CHF 350 pro Monat – ein Prämienvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich! Das Bundesamt für Gesundheit bietet einen nicht-kommerziellen Prämienvergleichsdienst:
Personen aus dem Ausland in Aus- und Weiterbildung können, sofern der Nachweis einer gleichwertigen ausländischen Krankenversicherung besteht, einen Antrag auf Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz stellen. Mehr Infos dazu können Sie finden unter:
Einzelne Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Pakete für ausländische Studierende zu sehr guten Konditionen an. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website der ETH Zürich:
- ETH Zürich: Infos zur Krankenversicherung für internationale Studierende (inkl. Video in englischer Sprache)
Universität Bern
- Uni Bern: Infos zur AHV-Beitragspflicht
- Uni Bern: Infos zur Krankenversicherung
- Uni Bern: Infos zur Unfallversicherung
- Merkblatt Sicherheit & Versicherungen für Studierende der Uni Bern (PDF)