Wohnen
Bei der Wohnungssuche ist oft relativ viel Einsatz, Geduld und Phantasie gefragt. Diese Investitionen können sich aber durchaus lohnen. Eine befriedigende Wohnsituation kann sich sehr positiv auf das eigene Wohlbefinden und nicht zuletzt auch auf den Studienerfolg auswirken.
Wie finde ich eine Wohnung?
An den Anschlagbrettern in Instituten werden häufig Zimmer und Wohnungen ausgeschrieben. Einen Wohnungsvermittlungsservice gibt es für Mitglieder der StudentInnenschaft der Uni Bern (SUB) oder der Vereinigung der Studierenden der PHBern:
Auf den Webseiten der Uni Bern und der Berner Fachhochschule sind ebenfalls Wohnmöglichkeiten speziell für Studierende zu finden (vgl. im Kasten).
Falls Sie in irgendeiner Form Schwierigkeiten wegen des Mietobjektes bekommen sollten, gibt es Hilfe beim Mieterverband Bern (Mitgliedschaft Voraussetzung) oder beim Mietamt der Stadt.
Anmeldung und Wohnungswechsel
Falls Sie sich einen eigenen Wohnsitz in Bern (oder Umgebung) beziehen, müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Wochenaufenthalter/innen müssen sich in ihrer jeweiligen neuen Wohngemeinde (mit Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde und AHV-Ausweis) persönlich oder online anmelden. In Bern sind dafür die Einwohnerdienste der Stadt Bern zuständig: Predigergasse 5, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 10.00-18.00 Uhr). Wochenaufenthalter/in sind Sie dann, wenn Sie zwar unter der Woche eine Unterkunft in Bern haben, jedoch Ihren eigentlichen Wohnsitz (z.B. zu Hause bei den Eltern) jeweils übers Wochenende aufsuchen.
- Ebenfalls bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern (siehe oben) müssen Sie sich als Schweizer Bürgerin bzw. Schweizer Bürger mit Heimatschein, AHV-Ausweis und – falls vorhanden – Familienbüchlein bei einem definitiven Umzug nach Bern persönlich oder online anmelden.
- Dasselbe Prozedere gilt auch im Falle eines Umzuges innerhalb der Stadt Bern.
- Jede Wohnungsänderung haben die Studierenden innert 14 Tagen auch der Hochschule zu melden. Bei Unterlassung haben sie insbesondere die Folgen der Nichtzustellbarkeit zu tragen.
- Zusätzlich muss sich jeder Wehrdienstpflichtige beim Sektionschef, Papiermühlestrasse 17v, Bern, innert zwei Wochen seit der Abmeldung aus der vorherigen Sektion anmelden. Mehr Infos erhalten Sie auf der Website Meldepflicht der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Wissenswertes zum Thema „Wohnen in Bern“ ist auch auf der Website der Uni Bern zu finden: